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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Oktober 2023

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteilsämtlicher Verträge und Einzelabrufe (jeweils ein „Vertrag“) zwischen der PitchGuru GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, Deutschland („PitchGuru“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“) .
1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen PitchGuru und dem Kunden, ohne dass PitchGuru im Einzelfall darauf hinweisen müsste.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit PitchGuru ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Wenn in diesen AGB der Begriff ‚schriftlich‘ verwendet wird, ist hierfür der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente oder von einfachen E-Mails ausreichend, es sei denn, diese AGB verlangen eine strengere Form.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, die nach Vertragsschluss gegenüber PitchGuru abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 126bBGB (einfache E-Mail ausreichend), soweit in diesen AGB nichtausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistungen von PitchGuru unter einem Vertrag Dienstleistungen imSinne von §§ 611 ff. BGB.
1.7 Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen fürsämtliche Geschlechter.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von PitchGuru sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, ist PitchGuru berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seinem Zugang bei PitchGuru anzunehmen.
2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn (a) dem Kunden eine vonPitchGuru schriftlich oder per E-Mail versendete und als solchebezeichnete Bestellbestätigung zugeht oder (b) PitchGuru die betreffenden Leistungen erbringt.

3. Leistungen von PitchGuru

3.1 Der Kunde kann PitchGuru projektweise mit der eigenverantwortlichen Erbringung bestimmter Leistungen beauftragen. Diese Leistungen können insbesondere die professionelle Gestaltung von Präsentationsfolien nach konkreten Kundenvorgaben umfassen.
3.2 Etwaige in einem Vertrag, in Korrespondenz jeder Form oder in sonstigen ausgetauschten Dokumenten enthaltene Fristen, Termine oder Zeitpläne sind unverbindlich, es sei denn, PitchGuru hat diese schriftlich als verbindlich anerkannt.
3.3 Höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien PitchGuru für die Dauer des Hindernisses und im Umfang seiner Auswirkung von ihren Leistungspflichten. In diesem Fall verschieben sich Termine um einen Zeitraum, welcher der Fortdauer des Leistungshindernisses entspricht, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen durchPitchGuru ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden von wesentlicher Bedeutung. Der Kunde wird PitchGuru insbesondere geeignete Ansprechpartner benennen sowie unentgeltlich sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch PitchGuru erforderlichen Informationen und Unterstützungen rechtzeitig und vollumfänglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird PitchGuru insbesondere alle für die Durchführung eines Vertrageserforderlichen Auskünfte rechtzeitig und vollständig erteilen.
4.2 Der Kunde wird die für die Abwicklung eines Vertrags erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, gegenüber PitchGuru schriftlich (einfache E-Mail ausreichend) so rechtzeitig abgeben, dass der Arbeitsablauf von PitchGuru und die Leistungserbringung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden.

5. Plattform

5.1 Soweit PitchGuru dem Kunden für die Zwecke der Leistungserbringung Zugriff auf die PitchGuru-Plattform einschließlich dazugehöriger Webseiten, Webspaces, Leistungen und Applikationen(„Plattform“) verschafft, erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite Recht zur Nutzung der Plattform zum Zwecke der Durchführung des jeweiligenVertrages.
5.2 PitchGuru übernimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Kunden die Plattform über das Internet zur Verfügung steht. Ausgenommen hiervon sind (a) die temporäre Nichtverfügbarkeit der Inhalte aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch PitchGuru oder durch Dritte sowie (b) die Nichtverfügbarkeit der Inhalte aus Gründen, auf die PitchGuru keinen Einfluss hat. Im Rahmen des Angemessenen unternimmt PitchGuru außerdem Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Verfügbarkeit der betreffenden Inhalte im Voraus anzukündigen.
5.3 Dem Kunden ist bewusst und der Kunde erkennt an, dass der kundenseitige Zugang zu der Plattform, wie etwa ein Internetzugang des Kunden, nicht von den Leistungspflichten von PitchGuru umfasst ist, und dass PitchGuru deshalb nicht für Ausfälle der Internetverbindung oder der technischen Geräte und Anlagen des Kunden verantwortlich ist.

6. Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

6.1 Wenn und soweit PitchGuru ausnahmsweise Werkleistungen erbringt, gelten insoweit ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 6.
6.2 PitchGuru ist nicht verpflichtet, etwaige Leistungsänderungsverlangen des Kunden umzusetzen, wird sich jedoch im Rahmen ihrer betrieblichen und personellen Möglichkeiten bemühen, dies zu tun. Vor der Umsetzung von Änderungsverlangen wird PitchGuru dem Kunden jeweils eine Kalkulation des dafür notwendigen zusätzlichen Aufwands zur Freigabe vorlegen. Eine Einigung über die Umsetzung eines Änderungsverlangens einschließlich der sich daraus ergebenden Folgen für den Projektverlauf und die Vergütung von PitchGuru werden die Parteien schriftlich fixieren. Erst mit schriftlicher Fixierung wird die betreffende Änderungwirksam.
6.3 Die Abnahme von Werkleistungen von PitchGuru erfolgt durch den Kunden gem. § 640 BGB in dem vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, die Beschaffenheit der von PitchGuru zur Abnahme freigegebenen Leistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang einer entsprechenden Freigabeerklärung auf eigene Kosten vollumfänglich zu prüfen.
6.4 Soweit im Rahmen einer Abnahmeprüfung keine Mängel oder nur unwesentliche Mängel festgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Abnahme der Werkleistung zu erklären. Stellt der Kunde im Rahmen einer Abnahmeprüfung einen wesentlichen Mangel fest, so wird der Kunde dies PitchGuru unverzüglich mitteilen und den Mangel so genau wie möglich beschreiben. Nach einer von dem Kunden und PitchGuru gemeinsam durchgeführten Analyse wird PitchGuru den betreffenden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Es erfolgt dann eine Nachabnahme durch den Kunden.
6.5 Wird entgegen der vorstehenden Regelungen keine förmliche Abnahme durchgeführt, gelten die Werkleistungen als abgenommen, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb einer von PitchGuru gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist oder wenn der Kunde die Leistungen operativ nutzt.
6.6 Das Recht des Kunden auf Selbstvornahme ist ausgeschlossen.

7. Vergütung | Kostenerstattung

7.1 Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält PitchGuru eine Vergütung nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütungssätze.
7.2 PitchGuru kann dem Kunden den Erwerb von Guthaben anbieten, das für bestimmte Leistungen von PitchGuru eingelöst werden kann (z. B. Kontingent für eine bestimmte Anzahl professionell gestalteter Präsentationsfolien). Etwaiges Restguthaben wird weder in Geld ausgezahlt noch verzinst und verfällt mit Ablauf des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Gültigkeitszeitraums.
7.3 Kosten, die PitchGuru durch Sonderwünsche des Kunden entstehen (z. B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten), sind von dem Kunden gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten. Dasselbe gilt für Kosten, die PitchGuru durch den notwendigen Erwerb von Lizenzen oder durch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften entstehen. Nutzungsrechtliche Abgeltungen (z. B. Künstlersozialversicherungsabgaben) und Zollkosten werden von dem Kunden getragen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Sämtliche gemäß einem Vertrag an PitchGuru zu zahlenden Beträge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge vom Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. PitchGuru behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

9.1 PitchGuru überträgt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und der vom Kunden zu erstattenden Kostensämtliche Eigentums- und Schutzrechte an allen Schöpfungen, Gestaltungen, Entwicklungen und sonstigen Ergebnissen, die von PitchGuru für den Kunden in Erfüllung eines Vertrages erstellt und vom Kunden angenommen wurden („Arbeitsergebnisse“), soweit rechtlich zulässig, an den Kunden.
9.2 Soweit eine Übertragung gemäß Ziffer 9.1 aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, räumt PitchGuru dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und der vom Kunden zu erstattenden Kosten, jeweils zum Zeitpunkt ihres Entstehens, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie übertragbare und unter lizenzierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse auf alle bekannten oder derzeit noch unbekannten Nutzungsarten zu nutzen.
9.3 Soweit die Rechte an den Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervonin einem anderen als dem in den Ziffern 9.1 und 9.2 beschriebenen Umfang auf den Kunden übergehen sollen (z. B. zeitlichund/ oder inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte, einfache, nicht-unterlizenzierbare und/oder nicht-übertragbare Nutzungsrechte, Open Source Lizenzen), wird PitchGuru eine solche Beschränkung kenntlich machen. In diesem Fall stehen dem Kunden Rechte an solchen Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon nur indem von PitchGuru beschriebenen Umfang zu. Für die Beach-tung solcher Beschränkungen ist allein der Kunde verantwortlich.
9.4 Im Falle einer Beeinträchtigung der vertragsmäßigen Nutzung der Arbeitsergebnisse aufgrund eines Rechtsmangels wird PitchGuru den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von PitchGuru, indem PitchGuru das Recht erwirkt, die betreffenden Arbeitsergebnisse weiterhin nutzen zu dürfen oder diese in zumutbarem Umfang ändert oder ersetzt.
9.5 PitchGuru haftet bei Schutzrechtsverletzungen nur, sofern die Arbeitsergebnisse von dem Kunden vertragsgemäß eingesetzt wurden. Eine Haftung von PitchGuru entfällt, wenn die Arbeitsergebnisse von dem Kunden oder von Dritten verändert werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen. Sollten insoweit Ansprüche gegen PitchGuru geltend gemacht werden, stellt der Kunde PitchGuru hiervon frei.
9.6 Sofern Dritte den Kunden wegen einer behaupteten Verletzung ihrer Schutzrechte durch die Verwendung der Arbeitsergebnisse von PitchGuru in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, PitchGuru darüber unverzüglich schriftlich zu informieren. PitchGuru wird die Ansprüche der Dritten in diesem Fall nach eigener Wahl auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt PitchGuru die alleinige Befugnis ein, über die Rechteverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird von PitchGuru die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen und PitchGuru in zumutbarer Weise bei der Verteidigungunterstützen.

10. Umsetzung von Kundenvorgaben | Rechte Dritter

10.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von PitchGuru umzusetzenden Kundenvorgaben sowie deren Umsetzung durch PitchGuru rechtlich zulässig sind und insbesondere keine Rechte Dritter verletzen. PitchGuru haftet insbesondere nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen.
10.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche an PitchGuru für die Durchführung eines Vertrages überlassenen oder von dem Kunden oder dessen Nutzern innerhalb der Plattform hochgeladenen oder generierten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte, Informationen sowie Domains, (a) frei von Schutzrechten Dritter sind, (b) keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Bestandteile enthalten, (c) keine verletzenden, verleumderischen oder anderweitig unrechtmäßigen Bestandteile enthalten, und (d) dass der Kunde und PitchGuru berechtigt sind, die betreffenden Inhalte für die Durchführung eines Vertrages zu verwenden.

11. Geheimhaltungspflicht

11.1 PitchGuru und der Kunde werden solche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweils anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen oder als vertraulich gelten („Vertrauliche Informationen“), insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim halten, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwenden und zur Wahrung eigener Rechte nur an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte weitergeben.
11.2 Eine solche Verpflichtung werden PitchGuru und der Kunde auch ihren Mitarbeitern auferlegen, soweit diese mit der Durchführung eines Vertrages befasst sind.
11.3 Die Geheimhaltungspflicht endet drei (3) Jahre nach der Beendigung des letzten zwischen PitchGuru und dem Kunden bestehenden Vertrages.
11.4 Als vertrauliche Informationen gelten nicht solche die, (a) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die eine Partei der anderen Partei bereits bekannt waren, (b) ohne eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine Partei offenkundig werden, oder (c) die eine Partei von Dritten erlangt, ohne dass diese Dritten eine der anderen Partei gegenüber bestehende Geheimhaltungspflicht verletzt haben.
11.5 PitchGuru ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung den Namen bzw. die Firma des Kunden zu nennen sowie das Logo des Kunden zu verwenden sowie von Dritten nennen bzw. verwenden zu lassen, z. B. im Rahmen des Webauftritts oder von Präsentationen.

12. Datenschutz

12.1 PitchGuru und der Kunde werden die bei der Abwicklung eines Vertrages jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils eingesetzten Personen sicherstellen.
12.2 Soweit dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden PitchGuru und der Kunde eine zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

13. Sorgfaltsmaßstab | Haftung

13.1 PitchGuru erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
13.2 PitchGuru haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatzund grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PitchGuru nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im letzteren Fall ist die Haftung von PitchGuru auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.4 PitchGuru haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.
13.5 Die verschuldensabhängige Haftung von PitchGuru – ausgenommen Vorsatz – ist begrenzt auf die Höhe der von dem Kunden unter dem betreffenden Vertrag zu leistenden Vergütung.
13.6 Eine verschuldensunabhängige Haftung von PitchGuru ist ausgeschlossen. Ziffer 13.2 bleibt unberührt.
13.7 Im Übrigen ist die Haftung von PitchGuru ausgeschlossen.

14. Laufzeit und Kündigung von Verträgen

14.1 Die Laufzeit eines Vertrages wird von PitchGuru und dem Kunden jeweils im Einzelfall vereinbart. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gilt jeder Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
14.2 Jeder Vertrag ist, soweit nicht darin abweichend vereinbart, jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften kündbar.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4 Wenn der Kunde einen Vertrag vor vollständiger Erfüllung kündigt oder abbricht, ist er verpflichtet, PitchGuru alle dadurch und bis dahin angefallenen und anfallenden Kosten sowie etwaige dadurch bedingte Vergütungsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, PitchGuru von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Sonstige gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche von PitchGuru bleiben unberührt.

15. Verjährung

15.1 Die Verjährungsfrist für ggf. einschlägige Mängelansprüche des Kunden beträgt ein (1) Jahr ab deren Entstehung. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Andere Ansprüche des Kunden als Mängelansprüche, insbesondere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorvertraglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungs beginn.
15.3 Ansprüche des Kunden im Anwendungsbereich der Ziffern 13.2 oder 13.3 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot

16.1 Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von PitchGuru nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von PitchGuru unbestritten oder anerkannt sind.
16.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen PitchGuru bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PitchGuru. PitchGuru wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. PitchGuru und der Kunde sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was der Kunde und PitchGuru nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.
17.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen PitchGuru und dem Kunden, diese AGB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss dessen Kollisionsrecht das zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen PitchGuru und dem Kunden und diesen AGB ist Berlin, Deutschland.

PitchGuru GmbH
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
HRB 238160 B
Stand: Oktober 2023

PitchGuru GmbH
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Marius Schreiber und Jannik Müller
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 99 21 13 219
E-Mail: info@pitchguru.com

Registergericht: Amtsgericht Berlin
Registernummer: HRB 238160 B

Verantwortlich gemäß § 55 RStV:
Marius Schreiber und Jannik Müller
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Deutschland

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.