AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2023

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum

jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteil

sämtlicher Verträge und Einzelabrufe (jeweils ein „Vertrag“) zwi-

schen der PitchGuru GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin,

Deutschland („PitchGuru“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“).

1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen PitchGuru

und dem Kunden, ohne dass PitchGuru im Einzelfall darauf hin-

weisen müsste.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedin-

gungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Pit-

chGuru ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Wenn in diesen AGB der Begriff ‚schriftlich‘ verwendet wird, ist

hierfür der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich

unterzeichneter Dokumente oder von einfachen E-Mails ausrei-

chend, es sei denn, diese AGB verlangen eine strengere Form.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, die nach Vertrags-

schluss gegenüber PitchGuru abgegeben werden, bedürfen zu

ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 126b

BGB (einfache E-Mail ausreichend), soweit in diesen AGB nicht

ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

1.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistun-

gen von PitchGuru unter einem Vertrag Dienstleistungen im

Sinne von §§ 611 ff. BGB.

1.7 Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleich-

zeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprach-

formen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für

sämtliche Geschlechter.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von PitchGuru sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsange-

bot. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt,

ist PitchGuru berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden inner-

halb von dreißig (30) Tagen nach seinem Zugang bei PitchGuru

anzunehmen.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn (a) dem Kunden eine von

PitchGuru schriftlich oder per E-Mail versendete und als solche

bezeichnete Bestellbestätigung zugeht oder (b) PitchGuru die be-

treffenden Leistungen erbringt.

3. Leistungen von PitchGuru

3.1 Der Kunde kann PitchGuru projektweise mit der eigenverantwort-

lichen Erbringung bestimmter Leistungen beauftragen. Diese

Leistungen können insbesondere die professionelle Gestaltung

von Präsentationsfolien nach konkreten Kundenvorgaben umfas-

sen.

3.2 Etwaige in einem Vertrag, in Korrespondenz jeder Form oder in

sonstigen ausgetauschten Dokumenten enthaltene Fristen, Ter-

mine oder Zeitpläne sind unverbindlich, es sei denn, PitchGuru

hat diese schriftlich als verbindlich anerkannt.

3.3 Höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördli-

che Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare

und schwerwiegende Ereignisse befreien PitchGuru für die

Dauer des Hindernisses und im Umfang seiner Auswirkung von

ihren Leistungspflichten. In diesem Fall verschieben sich Termine

um einen Zeitraum, welcher der Fortdauer des Leistungshinder-

nisses entspricht, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch

PitchGuru ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden von wesent-

licher Bedeutung. Der Kunde wird PitchGuru insbesondere ge-

eignete Ansprechpartner benennen sowie unentgeltlich sämtli-

che für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Pitch-

Guru erforderlichen Informationen und Unterstützungen rechtzei-

tig und vollumfänglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Pit-

chGuru insbesondere alle für die Durchführung eines Vertrages

erforderlichen Auskünfte rechtzeitig und vollständig erteilen.

4.2 Der Kunde wird die für die Abwicklung eines Vertrags erforderli-

chen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Ge-

nehmigungen, gegenüber PitchGuru schriftlich (einfache E-Mail

ausreichend) so rechtzeitig abgeben, dass der Arbeitsablauf von

PitchGuru und die Leistungserbringung nicht verzögert oder be-

einträchtigt werden.

5. Plattform

5.1 Soweit PitchGuru dem Kunden für die Zwecke der Leistungser-

bringung Zugriff auf die PitchGuru-Plattform einschließlich dazu-

gehöriger Webseiten, Webspaces, Leistungen und Applikationen

(„Plattform“) verschafft, erhält der Kunde das einfache, nicht

übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite Recht zur Nut-

zung der Plattform zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen

Vertrages.

5.2 PitchGuru übernimmt angemessene Anstrengungen, um zu ge-

währleisten, dass dem Kunden die Plattform über das Internet zur

Verfügung steht. Ausgenommen hiervon sind (a) die temporäre

Nichtverfügbarkeit der Inhalte aufgrund von planmäßigen oder

außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch PitchGuru oder

durch Dritte sowie (b) die Nichtverfügbarkeit der Inhalte aus

Gründen, auf die PitchGuru keinen Einfluss hat. Im Rahmen des

Angemessenen unternimmt PitchGuru außerdem Anstrengun-

gen, um planmäßige Unterbrechungen der Verfügbarkeit der be-

treffenden Inhalte im Voraus anzukündigen.

5.3 Dem Kunden ist bewusst und der Kunde erkennt an, dass der

kundenseitige Zugang zu der Plattform, wie etwa ein Internetzu-

gang des Kunden, nicht von den Leistungspflichten von Pitch-

Guru umfasst ist, und dass PitchGuru deshalb nicht für Ausfälle

der Internetverbindung oder der technischen Geräte und Anlagen

des Kunden verantwortlich ist.

6. Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

6.1 Wenn und soweit PitchGuru ausnahmsweise Werkleistungen er-

bringt, gelten insoweit ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 6.

6.2 PitchGuru ist nicht verpflichtet, etwaige Leistungsänderungsver-

langen des Kunden umzusetzen, wird sich jedoch im Rahmen ih-

rer betrieblichen und personellen Möglichkeiten bemühen, dies

zu tun. Vor der Umsetzung von Änderungsverlangen wird Pitch-

Guru dem Kunden jeweils eine Kalkulation des dafür notwendi-

gen zusätzlichen Aufwands zur Freigabe vorlegen. Eine Einigung

über die Umsetzung eines Änderungsverlangens einschließlich

der sich daraus ergebenden Folgen für den Projektverlauf und

die Vergütung von PitchGuru werden die Parteien schriftlich fixie-

ren. Erst mit schriftlicher Fixierung wird die betreffende Änderung

wirksam.

6.3 Die Abnahme von Werkleistungen von PitchGuru erfolgt durch

den Kunden gem. § 640 BGB in dem vereinbarten Umfang und

zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, die Be-

schaffenheit der von PitchGuru zur Abnahme freigegebenen

Leistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang einer

entsprechenden Freigabeerklärung auf eigene Kosten vollum-

fänglich zu prüfen.

6.4 Soweit im Rahmen einer Abnahmeprüfung keine Mängel oder nur

unwesentliche Mängel festgestellt werden, ist der Kunde ver-

pflichtet, unverzüglich die Abnahme der Werkleistung zu erklä-

ren. Stellt der Kunde im Rahmen einer Abnahmeprüfung einen

wesentlichen Mangel fest, so wird der Kunde dies PitchGuru un-

verzüglich mitteilen und den Mangel so genau wie möglich be-

schreiben. Nach einer von dem Kunden und PitchGuru gemein-

sam durchgeführten Analyse wird PitchGuru den betreffenden

Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Es er-

folgt dann eine Nachabnahme durch den Kunden.

6.5 Wird entgegen der vorstehenden Regelungen keine förmliche

Abnahme durchgeführt, gelten die Werkleistungen als abgenom-

men, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb einer von

PitchGuru gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet

ist oder wenn der Kunde die Leistungen operativ nutzt.

6.6 Das Recht des Kunden auf Selbstvornahme ist ausgeschlossen.

7. Vergütung | Kostenerstattung

7.1 Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält PitchGuru

eine Vergütung nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrag verein-

barten Vergütungssätze.

7.2 PitchGuru kann dem Kunden den Erwerb von Guthaben anbie-

ten, das für bestimmte Leistungen von PitchGuru eingelöst wer-

den kann (z. B. Kontingent für eine bestimmte Anzahl professio-

nell gestalteter Präsentationsfolien). Etwaiges Restguthaben wird

weder in Geld ausgezahlt noch verzinst und verfällt mit Ablauf

des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Gültigkeitszeitraums.

7.3 Kosten, die PitchGuru durch Sonderwünsche des Kunden entste-

hen (z. B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder

Vervielfältigungskosten), sind von dem Kunden gegen entspre-

chenden Nachweis zu erstatten. Dasselbe gilt für Kosten, die Pit-

chGuru durch den notwendigen Erwerb von Lizenzen oder durch

Zahlungen an Verwertungsgesellschaften entstehen. Nutzungs-

rechtliche Abgeltungen (z. B. Künstlersozialversicherungsabga-

ben) und Zollkosten werden von dem Kunden getragen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Sämtliche gemäß einem Vertrag an PitchGuru zu zahlenden Be-

träge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der ge-

setzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge vom

Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang einer

ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf

dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und

schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. PitchGuru behält

sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsscha-

dens vor.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

9.1 PitchGuru überträgt mit der vollständigen Zahlung der vereinbar-

ten Vergütung und der vom Kunden zu erstattenden Kosten

sämtliche Eigentums- und Schutzrechte an allen Schöpfungen,

Gestaltungen, Entwicklungen und sonstigen Ergebnissen, die

von PitchGuru für den Kunden in Erfüllung eines Vertrages er-

stellt und vom Kunden angenommen wurden („Arbeitsergeb-

nisse“), soweit rechtlich zulässig, an den Kunden.

9.2 Soweit eine Übertragung gemäß Ziffer 9.1 aus rechtlichen Grün-

den nicht möglich ist, räumt PitchGuru dem Kunden mit der voll-

ständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und der vom Kun-

den zu erstattenden Kosten, jeweils zum Zeitpunkt ihres Entste-

hens, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbe-

schränkte sowie übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein,

die Arbeitsergebnisse auf alle bekannten oder derzeit noch un-

bekannten Nutzungsarten zu nutzen.

9.3 Soweit die Rechte an den Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon

in einem anderen als dem in den Ziffern 9.1 und 9.2 beschriebe-

nen Umfang auf den Kunden übergehen sollen (z. B. zeitlich

und/oder inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte, einfache, nicht-

unterlizenzierbare und/oder nicht-übertragbare Nutzungsrechte,

Open Source Lizenzen), wird PitchGuru eine solche Beschrän-

kung kenntlich machen. In diesem Fall stehen dem Kunden

Rechte an solchen Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon nur in

dem von PitchGuru beschriebenen Umfang zu. Für die Beach-

tung solcher Beschränkungen ist allein der Kunde verantwortlich.

9.4 Im Falle einer Beeinträchtigung der vertragsmäßigen Nutzung

der Arbeitsergebnisse aufgrund eines Rechtsmangels wird Pitch-

Guru den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb an-

gemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von Pitch-

Guru, indem PitchGuru das Recht erwirkt, die betreffenden Ar-

beitsergebnisse weiterhin nutzen zu dürfen oder diese in zumut-

barem Umfang ändert oder ersetzt.

9.5 PitchGuru haftet bei Schutzrechtsverletzungen nur, sofern die Ar-

beitsergebnisse von dem Kunden vertragsgemäß eingesetzt wur-

den. Eine Haftung von PitchGuru entfällt, wenn die Arbeitsergeb-

nisse von dem Kunden oder von Dritten verändert werden und

daraus Ansprüche Dritter entstehen. Sollten insoweit Ansprüche

gegen PitchGuru geltend gemacht werden, stellt der Kunde Pit-

chGuru hiervon frei.

9.6 Sofern Dritte den Kunden wegen einer behaupteten Verletzung

ihrer Schutzrechte durch die Verwendung der Arbeitsergebnisse

von PitchGuru in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet,

PitchGuru darüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Pitch-

Guru wird die Ansprüche der Dritten in diesem Fall nach eigener

Wahl auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinan-

dersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt Pitch-

Guru die alleinige Befugnis ein, über die Rechteverteidigung und

Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird von

PitchGuru die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall er-

teilen und PitchGuru in zumutbarer Weise bei der Verteidigung

unterstützen.

10. Umsetzung von Kundenvorgaben | Rechte Dritter

10.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass

die von PitchGuru umzusetzenden Kundenvorgaben sowie deren

Umsetzung durch PitchGuru rechtlich zulässig sind und insbe-

sondere keine Rechte Dritter verletzen. PitchGuru haftet insbe-

sondere nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche

Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von

Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen.

10.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche an PitchGuru für die Durch-

führung eines Vertrages überlassenen oder von dem Kunden

oder dessen Nutzern innerhalb der Plattform hochgeladenen

oder generierten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken,

Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnun-

gen, Datenbankinhalte, Informationen sowie Domains, (a) frei

von Schutzrechten Dritter sind, (b) keine Viren, Würmer, Trojaner

oder andere schädliche Bestandteile enthalten, (c) keine verlet-

zenden, verleumderischen oder anderweitig unrechtmäßigen Be-

standteile enthalten, und (d) dass der Kunde und PitchGuru be-

rechtigt sind, die betreffenden Inhalte für die Durchführung eines

Vertrages zu verwenden.

11. Geheimhaltungspflicht

11.1 PitchGuru und der Kunde werden solche Informationen, die ihnen

im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nur einem be-

schränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen

der jeweils anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt wer-

den sollen oder als vertraulich gelten („Vertrauliche Informatio-

nen“), insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ge-

heim halten, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwenden

und zur Wahrung eigener Rechte nur an zur Berufsverschwie-

genheit verpflichtete Dritte weitergeben.

11.2 Eine solche Verpflichtung werden PitchGuru und der Kunde auch

ihren Mitarbeitern auferlegen, soweit diese mit der Durchführung

eines Vertrages befasst sind.

11.3 Die Geheimhaltungspflicht endet drei (3) Jahre nach der Beendi-

gung des letzten zwischen PitchGuru und dem Kunden bestehen-

den Vertrages.

11.4 Als vertrauliche Informationen gelten nicht solche die, (a) zum

Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die eine Partei der anderen

Partei bereits bekannt waren, (b) ohne eine Verletzung der Ge-

heimhaltungspflicht durch eine Partei offenkundig werden, oder

(c) die eine Partei von Dritten erlangt, ohne dass diese Dritten

eine der anderen Partei gegenüber bestehende Geheimhaltungs-

pflicht verletzt haben.

11.5 PitchGuru ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung den Na-

men bzw. die Firma des Kunden zu nennen sowie das Logo des

Kunden zu verwenden sowie von Dritten nennen bzw. verwenden

zu lassen, z. B. im Rahmen des Webauftritts oder von Präsenta-

tionen.

12. Datenschutz

12.1 PitchGuru und der Kunde werden die bei der Abwicklung eines

Vertrages jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmun-

gen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils

eingesetzten Personen sicherstellen.

12.2 Soweit dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutz-

rechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden PitchGuru und

der Kunde eine zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbei-

tung abschließen.

13. Sorgfaltsmaßstab | Haftung

13.1 PitchGuru erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines

ordentlichen Kaufmanns.

13.2 PitchGuru haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus dem Produkt-

haftungsgesetz.

13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PitchGuru nur (a) für Schäden

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-

heit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht (also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ord-

nungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst er-

möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut

und vertrauen darf). Im letzteren Fall ist die Haftung von Pitch-

Guru auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre-

tenden Schadens begrenzt.

13.4 PitchGuru haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der

die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die ent-

standen wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmä-

ßige Datensicherungen vorgenommen hätte.

13.5 Die verschuldensabhängige Haftung von PitchGuru – ausgenom-

men Vorsatz – ist begrenzt auf die Höhe der von dem Kunden

unter dem betreffenden Vertrag zu leistenden Vergütung.

13.6 Eine verschuldensunabhängige Haftung von PitchGuru ist aus-

geschlossen. Ziffer 13.2 bleibt unberührt.

13.7 Im Übrigen ist die Haftung von PitchGuru ausgeschlossen.

14. Laufzeit und Kündigung von Verträgen

14.1 Die Laufzeit eines Vertrages wird von PitchGuru und dem Kun-

den jeweils im Einzelfall vereinbart. Sofern nicht anderweitig ver-

einbart, gilt jeder Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

14.2 Jeder Vertrag ist, soweit nicht darin abweichend vereinbart, je-

weils nach den gesetzlichen Vorschriften kündbar.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Ver-

trages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Wenn der Kunde einen Vertrag vor vollständiger Erfüllung kündigt

oder abbricht, ist er verpflichtet, PitchGuru alle dadurch und bis

dahin angefallenen und anfallenden Kosten sowie etwaige

dadurch bedingte Vergütungsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist

der Kunde in diesem Fall verpflichtet, PitchGuru von sämtlichen

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Sonstige ge-

setzlichen oder vertraglichen Ansprüche von PitchGuru bleiben

unberührt.

15. Verjährung

15.1 Die Verjährungsfrist für ggf. einschlägige Mängelansprüche des

Kunden beträgt ein (1) Jahr ab deren Entstehung. Die Verjährung

von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung, die auf

einem Mangel beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Vor-

schriften.

15.2 Andere Ansprüche des Kunden als Mängelansprüche, insbeson-

dere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorver-

traglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in

zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

15.3 Ansprüche des Kunden im Anwendungsbereich der Ziffern 13.2

oder 13.3 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot

16.1 Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen

von PitchGuru nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht

geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräf-

tig festgestellt oder von PitchGuru unbestritten oder anerkannt

sind.

16.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen PitchGuru

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PitchGuru.

PitchGuru wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen

Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig,

unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder

werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der

übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Pitch-

Guru und der Kunde sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften

Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der

rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was der

Kunde und PitchGuru nach dem Sinn und Zweck dieser AGB ver-

einbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung er-

kannt hätten.

17.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen PitchGuru und dem

Kunden, diese AGB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusam-

menhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, un-

ter Ausschluss dessen Kollisionsrecht das zur Anwendung des

Rechts eines anderen Staates führt. Die Anwendung des Über-

einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den in-

ternationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus

oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwi-

schen PitchGuru und dem Kunden und diesen AGB ist Berlin,

Deutschland.

PitchGuru GmbH

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 238160 B

Stand: Oktober 2023

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